Immobiliengutachten - Wertexpertisen
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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Gerichtlich anerkanntes Wertgutachten, notwendig für Gericht und Finanzamt.
Ausführliche Wertermittlung zzgl. Besichtigungstermin durch den Sachverständigen.
Basis:
Der amtliche Bodenrichtwert, die Unterlagen und Angaben des Auftraggebers, die Aus- wertung der vom Sachverständigen eingesehenen städtischen Unterlagen, die Auswertung der behördlichen Auskünfte, die sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten sowie die Erkenntnisse des Sachverständigen aus dem Ortstermin.
Ergebnis:
Mikro- und Makroanalyse, ausführliche Beschreibung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie des Objektes von Innen und Außen, Benennung der Bewertungsparameter, im Regelfall zwei Wertermittlungsverfahren mit anschließender Plausibilitätskontrolle (Umfang ca. 50-55 Seiten zzgl. Anlagen).
Kurz-Gutachten bzw. Gutachterliche Stellungnahme
Gekürztes Wertgutachten, überwiegend für interne Vermögensübersicht.
Wertermittlung zzgl. Besichtigungstermin durch den Sachverständigen.
Basis:
Der amtliche Bodenrichtwert, die Unterlagen und Angaben des Auftraggebers, die Auswertung der vom Sachverständigen eingesehenen städtischen Unterlagen und die sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten sowie die Erkenntnisse des Sachverständigen aus dem Ortstermin.
Ergebnis:
Beschreibung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten, Beschreibung des Objektes anhand von Ausstattungsstandards, Benennung der Bewertungsparameter, im Regelfall zwei Wertermittlungsverfahren mit anschließender Plausibilitätskontrolle (Umfang ca. 30-35 Seiten zzgl. Anlagen).
Immobilien-Wertexpertise
Schriftliche Bewertung in Kurzform, überwiegend für Kauf und Verkauf.
Automatisierte Wertermittlung zzgl. Besichtigungstermin durch den Sachverständigen.Wertermittlung zzgl. Besichtigungstermin durch den Sachverständigen.
Basis:
Der amtliche Bodenrichtwert, die Unterlagen und Angaben des Auftraggebers, die sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten sowie die Erkenntnisse des Sachverständigen aus dem Ortstermin.
Ergebnis:
Kurzbeschreibung des Objektes, Benennung der Bewertungsparameter und ein Wertermittlungsverfahren (Umfang ca. 8 Seiten zzgl. Anlagen).